Wie du durch eine Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse deinen Mitgliedsbeitrag ab nächsten Monat auf den Mindestbeitrag senkst.
Corona ist in aller Munde. Zahlreiche Theorien gibt es, was Corona wirklich ist und woher es kommt.
Doch am Ende spielt das aktuell keine Rolle.
Denn die viel größere Rolle spielt, das vielen Wirtschaftsbranchen gerade das unternehmerische Aus droht.
Darunter zählen auch wir Künstler.
Viele Veranstaltungen, Konzerte und Aktionen mussten kurzfristig abgesagt werden.
Deswegen bleiben Honorare aus, mit denen Künstler gerechnet haben.
Daher ist es jetzt wichtig, den Gürtel etwas enger zu schnallen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Die Künstlersozialkasse hat selbst darauf reagiert und gibt auf ihrer Internetseite folgende Stellungnahme:
___STEADY_PAYWALL___
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die wir Sie informieren möchten.
Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat
- Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Den Antrag finden Sie unter der Rubrik Service im Mediencenter dieser Internetseite unter „Vordrucke und Formulare“.
Die Änderung wirkt sich für die Zukunft aus und kann nach der gesetzlichen Regelung zwar wiederholt aber nicht rückwirkend korrigiert werden. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte deswegen sorgfältig und behutsam erfolgen, je nachdem wie sich die Situation im laufenden Kalenderjahr absehbar entwickelt.
- Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.
Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit.
Was kannst du jetzt tun?
- Lade dir das Formular für die Änderungsmitteilung auf der Webseite der Künstlersozialkasse herunter.
- Trage alle deine Daten ein und gib beim voraussichtlichen Jahreseinkommen den Mindestbetrag von 3.900 € an.
- Unterschreibe das Formular (digital reicht) und sende es per E-Mail oder Post an die KSK.
- Bitte um eine Eingangsbestätigung.
- Bezahle ab dem nächstmöglichen Termin nur noch den Mindestbeitrag.
Das ist eine von mehreren Möglichkeiten, wie du von deinen monatlichen Kosten etwas herunter kommst. Allerdings darfst du nicht unter 3.900 € angeben, da du sonst die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der KSK nicht mehr erfüllst. Du könntest dann komplett ausgeschlossen werden.
Bitte teile diesen Beitrag fleißig auf allen Kanälen. Dann damit hilfst du auch anderen Künstlern wirtschaftlich zu überleben.
DEBUG : (no lazy loading) Metis pixel added https://vg07.met.vgwort.de/na/3cee98e3225343a98a6b6ff095dfd261